Schenkungssteuer 2019

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Sind Sie Eigentümer einer Immobilie in der Comunidad Murcia oder Valencia!

Überlegen Sie, ob Sie Ihre Immobilie an Ihre Nachkommen verschenken sollten, haben aber bisher aufgrund der ehemals hohen Schenkungssteuer davon abgesehen?

Dann ist jetzt ein günstiger Moment!

Seit dem Urteil des EuGHs vom 03.09.2014 in der Rechtssache C-127/12 und der folgenden Änderung der Steuergesetzgebung Spaniens durch die Verabschiedung des Gesetzes 26/2014 vom 27. November können auch nicht in Spanien, aber in der Europäischen Union ansässige Steuerpflichtige die positiven Steuerfreibeträge bzw. Steuervergünstigungen der autonomen Steuergesetze nutzen. Dies betrifft alle Schenkungen ( und Erbschaften) von in Spanien befindlichen Vermögenswerten.

Das oberste spanische Gericht, das Tribunal Supremo (TS), hat ferner mit Urteil Nº 242/2018 vom 19.02.2018 entschieden, dass die derzeitigen Regeln zur Besteuerung des Erwerbs von Todes wegen eines Erben mit Wohnsitz in Kanada europäisches Recht verletzen und Schadenersatz zu leisten ist (wobei der Schaden die Differenz zwischen der gezahlten Steuer und der bei Anwendbarkeit des Rechts von Katalonien zu zahlenden Steuer ist). Mit Urteil vom 21.03.2018 (Nº 488/2018) und 22.03.2018 (Nº 492/2018) verurteilte das TS außerdem Spanien zur Zahlung von Schadenersatz wegen der Diskriminierung von in der Schweiz ansässigen Personen.

Wie aus der Begründung der Urteile hervorgeht, ist nun allen außerhalb der EU/EWR ansässigen Steuerpflichtigen (z.B. Beschenkten und Erben) die Wahl des Rechts der autonomen Gemeinschaften zu erlauben. Wurde eine zu hohe Steuer gezahlt, sollte eine Rückforderung geprüft werden. Der Rückzahlungsanspruch verjährt in 4 Jahren ab Zahlung, nicht aber vor Ablauf der Frist zur freiwilligen Zahlung.

Im Bereich der Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zwischen Eltern und Kindern bzw. zwischen Ehegatten normieren immer mehr autonome Gemeinschaften erhebliche Freibeträge oder Steuervergünstigungen.

Seit Anfang 2018 gelten für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Region Murcia weitreichende Vergünstigungen. Seit dem 01.01.2018 kann das von den Eltern oder dem Ehepartner ererbte oder durch Schenkung erworbene Vermögen bis zu 95 % steuerfrei sein. Verwandten der Gruppen I und II, Kinder und Ehegatten, kommt ferner eine Vergünstigung von 99%, statt bislang 60%, zugute.

Änderungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer der Comunidad Valencia (Castellon/Valencia/Alicante)

Mit dem Gesetz 13/2016 vom 29. Dezember ist das valencianische Gesetz 13/1997 über die Erbschafts-und Schenkungssteuer in der Comunidad Valencia geändert worden.

Das Erbschafts-und Schenkungssteuergesetz unterscheidet, je nach der Beziehung zu dem Verstorbenen oder dem Schenkenden, zwischen vier Gruppen . Von diesen vier Gruppen sind in erster Linie die Gruppen I: Nachkommen unter 21 Jahren und die Gruppe II: Nachkommen über 21 Jahre, Eltern und Ehegatten, von Interesse.

In dem bis Ende 2016 in der Comunidad Valencia geltenden Erbschaftsteuerrecht profitierten die Gruppen I und II von einer 75% Steuervergünstigung. Nach der Änderung des Gesetzes bleibt die 75 % Vergütung nur der Gruppe I vorbehalten, während sie für die Erben der Gruppe II auf 50% herabgesetzt worden ist, und im Falle einer Schenkung vollständig wegfällt.

Die Steuereduzierung von 100.000 Euros ist nach der aktuellen Rechtslage beibehalten worden, soweit die Erben und/oder die Begünstigten der Gruppe I oder II angehören. Dies bedeutet, dass die ersten 100.000 Euros ererbten oder verschenkten Vermögens steuerfrei sind. Trotz der oben genannten Tatsachen sind die valencianischen Steuervorschriften im Bezug auf Schenkungen und Erbschaften günstiger für Steuerpflichtige als die Vorschriften anderer Gebiete Spaniens, und wesentlich günstiger als die nationalen Steuervorschriften.

Lebenspartner werden in steuerlicher Hinsicht den Ehegatten gleichgestellt, insofern sie entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelung die Voraussetzungen über die Lebenspartnerschaft erfüllen und im entsprechenden Register eingetragen sind,

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Artikel um eine vereinfachte Darstellung der steuerlichen Situation im Zeitpunkt der Veröffentlichung handelt. Die steuerlichen Erläuterungen können eine konkrete Rechts- und Steuerberatung nicht ersetzen. Aus Gründen der besseren Darstellung beinhaltet dieser Artikel nur bestimmte steuerliche Aspekte, keinesfalls eine vollständige Darlegung der spanischen Steuergesetzgebung in den erwähnten Bereichen. Aspekte der deutschen Besteuerung wurden nicht berücksichtigt.

Frau Rechtsanwältin und Abogada Catharina Lessing steht Ihnen für eine individuelle Beratung und Auskunft gerne zur Verfügung.

Catharina Lessing